Oktober 10, 2007...5:50 Uhr nachmittags
Warum die Jury danebenliegt
Die Geschworenen in dem Filesharing-Prozess der letzten Woche, wollten offenbar ein Exempel statuieren, wie ein Jury-Mitglied nun in einem Interview verriet. Die RIAA konnte nachweisen, dass die Verurteilte offensichtlich in einer Tauschbörse aktiv war und Lieder heruntergeladen hatte.
Spannend ist jedoch, dass dieser Beweis an sich noch nicht ausreicht um eine gesetzlich fundierte Verurteilung auszusprechen. Wie heise recherchierte, sieht das US-Copyright nur dann eine Bestrafung für gerechtfertigt, wenn der Angeklagte auch die Songs weitergegeben hat. Denn während die RIAA bereits die bloße Bereitstellung als eine Verletzung ihres Distributionsrechtes sieht, steht so etwas nicht in einem Gesetz, das dies erst in der Verbreitung von Inhalten sieht. Es wird immer abenteuerlicher… (Quelle: heise.de)

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